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   BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 104.73   

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BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 104.73 (https://dejure.org/1974,856)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1974 - VIII C 104.73 (https://dejure.org/1974,856)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1974 - VIII C 104.73 (https://dejure.org/1974,856)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Jahreseinkommens im Sinne des Wohngeldrechts - Berücksichtigung von Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) im Rahmen der Ermittlung des Einkommens im Sinne des Wohngeldrechts - Berechnung des Jahreseinkommens bei der Bemessung des Wohngelds - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 47, 176
  • ZMR 1975, 315
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 81.71

    Versagung des Wohngeldes wegen Zumutbarkeit der Zahlung der vollen Miete -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 104.73
    Im Rechtsstreit über die Höhe des Wohngelds erfaßt ein der Klage stattgebendes Bescheidungsurteil insoweit, als sich die Sach- und Rechtslage nicht ändert, auch die Zeit nach Ablauf des Bewilligungszeitraums, für den durch den angefochtenen Bescheid ein zu niedriges Wohngeld gewährt worden war (Ergänzung zu BVerwGE 41, 220).

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß ein Streit über die Versagung von Wohngeld sich auch auf Zeiten nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums erstreckt (BVerwGE 41, 220 [221]; 44, 265 [266]); es ist dem Antragsteller nicht zuzumuten, für jeden neuen Bewilligungszeitraum einen neuen Antrag zu stellen, solange der Streit über den unverändert aufrechterhaltenen Versagungsgrund geführt wird, und es ist andererseits den zuständigen Behörden nicht zuzumuten, neu eingehende Anträge erneut zu bearbeiten, solange der Streit über den Versagungsgrund nicht zum Abschluß gelangt ist.

  • BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 117.72
    Auszug aus BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 104.73
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß ein Streit über die Versagung von Wohngeld sich auch auf Zeiten nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums erstreckt (BVerwGE 41, 220 [221]; 44, 265 [266]); es ist dem Antragsteller nicht zuzumuten, für jeden neuen Bewilligungszeitraum einen neuen Antrag zu stellen, solange der Streit über den unverändert aufrechterhaltenen Versagungsgrund geführt wird, und es ist andererseits den zuständigen Behörden nicht zuzumuten, neu eingehende Anträge erneut zu bearbeiten, solange der Streit über den Versagungsgrund nicht zum Abschluß gelangt ist.
  • BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 56.73

    "Schweres Verschulden" bei Notlage des Wohngeldempfängers - Auflösung des

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 104.73
    Zur Klarstellung wird folgendes bemerkt: Das Verwaltungsgericht hat mit Recht ein auf die Behandlung der Pflegezulage beschränktes Bescheidungsurteil nach § 113 Abs. 4 Satz 2 VwGO erlassen (BVerwGE 44, 278 [BVerwG 16.01.1974 - VIII C 56/73] [283]).
  • BVerwG, 24.11.2016 - 5 C 57.15

    Abwehrrecht; Ausnahmeregelung; Begünstigungsausschluss; Berücksichtigung als

    Ebenso ist den zuständigen Behörden nicht zuzumuten, neu eingehende Anträge erneut zu bearbeiten, solange der Streit über den Versagungsgrund nicht zum Abschluss gelangt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. November 1974 - 8 C 104.73 - Buchholz 454.71 § 14 II. WoGG Nr. 1 S. 5 f.; vom 2. Mai 1984 - 8 C 94.82 - BVerwGE 69, 198 und vom 23. Januar 1990 - 8 C 58.89 - BVerwGE 84, 278 ).
  • BVerwG, 02.05.1984 - 8 C 94.82

    Wohngeld - Antrag - Verwaltungsgerichtsverfahren - Weiterer Antrag -

    Dies gilt - wie der erkennende Senat bereits in seinen Urteilen vom 13. November 1974 - BVerwG VIII C 104.73 - (Buchholz 454.71 § 14 II. WoGG Nr. 1 S. 1 ) und - BVerwG VIII C 18.74 - (Buchholz 454.71 § 14 II. WoGG Nr. 2 S. 6 ) entschieden hat - unabhängig davon, aus welchem Grunde es zu einem Verwaltungsrechtsstreit gekommen ist, ob etwa die beklagte Behörde einen Wohngeldanspruch wegen eines ihrer Ansicht nach eingreifenden Versagungsgrunds verneint hat oder ob die Beteiligten (lediglich) über die Höhe des Wohngeldanspruchs streiten.
  • VG Sigmaringen, 23.11.2022 - 7 K 3042/21

    Wohngeld; erhebliches Vermögen; Orientierungswert; Freigrenze bei Personen über

    Mit einer Verpflichtungsklage werden dem Grundsatz nach alle bis zur letzten mündlichen Verhandlung entstandenen Ansprüche geltend gemacht (vgl. zu alledem BVerwG, Urteile vom 13.11.1974 - 8 C 104.73 - Buchholz 454.71 § 14 II. WoGG Nr. 1 S. 5 f. = juris Rn. 15; vom 02.05.1984 - 8 C 94.82 - BVerwGE 69, 198 = juris Rn. 17; vom 23.01.1990 - 8 C 58.89 - BVerwGE 84, 278 = juris Rn. 24; vom 24.11.2016 - 5 C 57/15 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 16.92

    Ausbildungsförderung - Antrag - Vorabentscheidungsantrag - Form - Schriftsatz -

    Mit dieser systematischen Struktur unterscheidet sich das Ausbildungsförderungsrecht vom Wohngeldrecht, so daß die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, ein Wohngeldbegehren bleibe bis zur Unanfechtbarkeit seiner Ablehnung im Streit, ohne daß der Antrag nach bestimmten Zeitabschnitten jeweils neu gestellt werden müsse (vgl. BVerwGE 23, 331 ; 69, 198 sowie Urteil vom 13. November 1974 - BVerwG 8 C 104.73 - Buchholz 454.71 § 14 2. WoGG Nr. 1 S. 5), hierauf nicht übertragen werden kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2000 - 5 S 1136/98

    Behördliches Vorverfahren als Klagevoraussetzung der Verpflichtungsklage;

    Etwas anderes gilt nur, wenn Bundesrecht etwas Abweichendes regelt (vgl. zum Wohngeldrecht: BVerwG, Urt. v. 13.11.1974 - BVerwG 8 C 104.73 - zum Ausbildungsförderungsrecht: BVerwG, Urt. v. 23.6.1993 und v. 4.8.1993, a.a.O.).
  • VG Karlsruhe, 07.11.2022 - 2 K 5124/20

    Pforzheim: Lärmimmissionen eines Fleischereibetriebs

    Ein bundesrechtlich abweichend geregelter Fall, in dem ausnahmsweise anderes gelten könnte (vgl. hierzu exemplarisch BVerwG, Urt. v. 13.11.1974 - 8 C 104.73 -, BVerwGE 47, 176 = juris Rn. 15) ist hier ersichtlich nicht der Fall.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.1989 - 6 A 124/88

    Widerruf der Approbation nach Verlust des Besitzes der Kassenarztzulassung wegen

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  • BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 18.74

    Anforderungen an das Bestehen eines Anspruchs auf Wohngeld nach dem

    In einem gleichzeitig ergehenden Urteil - BVerwG VIII C 104.73 - hat der erkennende Senat entschieden und näher begründet, daß sowohl im Rahmen von § 20 des 1. WoGG als auch im Rahmen von § 14 des 2. WoGG die in der Unterhaltshilfe enthaltene und nach §§ 267 Abs. 1 Sätze 3 bis 6, 269 LAG gewährte Pflegezulage vollen Umfangs außer Betracht bleibt; sie fällt unter § 20 Nr. 2 des 1. WoGG bzw. unter § 14 Abs. 1 Nr. 17 des 2. WoGG; auf diese Vorschriften ist im folgenden noch einzugehen.
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   BVerwG, 01.02.1974 - VIII C 104.73   

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BVerwG, 01.02.1974 - VIII C 104.73 (https://dejure.org/1974,5425)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.1974 - VIII C 104.73 (https://dejure.org/1974,5425)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 1974 - VIII C 104.73 (https://dejure.org/1974,5425)
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